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Entlassung wegen Privatnutzung des Diensthandys

JudikaturPVP 2007/24PVP 2007, 71 Heft 3 v. 23.3.2007

Einen deutlichen Warnschuss gab der OGH unlängst gegenüber chronischen „Privattelefonierern“ am Firmenhandy ab: Ein Arbeitnehmer, der das Diensthandy entgegen dem ausdrücklichen Verbot des Arbeitgebers für private Telefonate verwendet, muss laut einer aktuellen OGH-Entscheidung mit der fristlosen Entlassung rechnen.

(OGH 23. 11. 2006, 8 ObA 69/06i)

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