1. KV Fleischergewerbe - strittige Einstufungsfragen bei Angestellten
Der KV für Angestellte des Fleischergewerbes sieht für die Einreihung in die jeweiligen Gehaltsgruppen (Verwendungsgruppen) die Absolvierung bestimmter Praxiszeiten vor. Als Praxisjahre gelten jene Zeiten, die ein Dienstnehmer als Angestellter im Sinne des AngG geleistet hat. Innerhalb der Verwendungsgruppen kommt es nach jeweils 2 Jahren (Verwendungsgruppenjahren) zu einer Gehaltsvorrückung.