Uneinigkeit besteht zwischen dem OGH und dem VwGH hinsichtlich der Berechnung der Überstundenvergütung. Während der VwGH meint, Zulagen und Zuschläge sind in die Berechnung der Überstundenvergütung jedenfalls mit einzubeziehen, lehnt der OGH diese Auffassung bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ab. Worauf sich die Argumentation der beiden Höchstgerichte stützt und was dies in der Praxis bedeutet, finden Sie im folgenden Beitrag.