Ist ein Arbeitnehmer durch Schichtplan für einen Feiertag zum Dienst eingeteilt, so ist es möglich, mit dem Arbeitgeber für diesen Tag eine Urlaubsvereinbarung zu treffen. Die Einschränkung nach § 4 Abs 2 UrlG kommt in diesem Fall nicht zum Tragen.
(OGH 4. 5. 2006, 9 ObA 60/05x).