Bei über das Arbeitsjahr fortdauerndem Krankenstand entsteht bei Arbeitern auch dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG, wenn das Arbeitsverhältnis im alten Arbeitsjahr wirksam beendet wurde. (OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 115/05k)
Bei über das Arbeitsjahr fortdauerndem Krankenstand entsteht bei Arbeitern auch dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG, wenn das Arbeitsverhältnis im alten Arbeitsjahr wirksam beendet wurde. (OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 115/05k)