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Kündigung während des Krankenstandes - Fortzahlung auch im neuen Arbeitsjahr

JudikaturPVP 2006/66PVP 2006, 236 Heft 9 v. 15.9.2006

Bei über das Arbeitsjahr fortdauerndem Krankenstand entsteht bei Arbeitern auch dann ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch gemäß § 5 EFZG, wenn das Arbeitsverhältnis im alten Arbeitsjahr wirksam beendet wurde. (OGH 7. 6. 2006, 9 ObA 115/05k)

Der Ausgangsfall

Eine Arbeitnehmerin war seit 21. 4. 1994 als Buffetkassiererin (Arbeiterin) beim Arbeitgeber beschäftigt.

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