A) Branchen-ABC
Handel: Einstufung einer Herrenmodenverkäuferin
Eine Angestellte, die nicht überwiegend schematisierte Tätigkeiten ausübte, sondern als Verkäuferin in einem exklusiven Hochpreis-Herrenmodegeschäft einen entsprechend anspruchsvollen Kundenkreis betreuen musste, Reklamationen entgegennahm und in diesem Zusammenhang auch selbstständig Preisnachlässe gewährte, ist in die Beschäftigungsgruppe 3 des KV für Angestellte im Handel einzustufen (OGH 29. 3. 2006, 9 ObA 28/06t).