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Ausländerbeschäftigung: Ein Ayurveda- Koch ist keine Schlüsselkraft

JudikaturPVP 2006/59PVP 2006, 207 Heft 8 v. 15.8.2006

Ausländischen Schlüsselarbeitskräften wird der Zugang am österreichischen Arbeitsmarkt erleichtert. Doch nicht jede im Ausland erworbene spezielle Ausbildung erfüllt die gesetzlichen Anforderungen, die an eine Schlüsselkraft gestellt werden. So entschied der VwGH jüngst, dass ein indischer Ayurveda-Koch keine Schlüsselkraft im Sinne des AuslBG ist.(VwGH 24. 4. 2006, 2005/09/0043)

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