Stirbt ein Arbeitnehmer während eines aufrechten Arbeitsverhältnisses, wirft dies neben der menschlichen Betroffenheit viele entgeltrechtliche und abrechnungstechnische Fragen auf, mit denen der Personalverrechner - Gott sei Dank - nicht allzu häufig konfrontiert wird. Umso hilfreicher ist es, im Falle des Falles eine übersichtliche Zusammenstellung der Ansprüche der Hinterbliebenen zur Hand zu haben.