Ist der Arbeitnehmer auf Urlaub, hat er - in Form von Urlaubsentgelt - das zu bekommen, das er verdient hätte, hätte er gearbeitet. Der EuGH hatte die Frage zu entscheiden, ob das Urlaubsentgelt durch ein erhöhtes Ist-Gehalt (= eine Form der Inklusiv-Vereinbarung) abgedeckt werden kann.