Speziell in Mischbetrieben kann oft nur schwer beurteilt werden, welcher Kollektivvertrag korrekterweise im Unternehmen anzuwenden ist. Noch schwieriger kann die Entscheidung sein, wenn es in einem Mischbetrieb Wirtschaftsbereiche gibt, die nicht kollektivvertragsunterworfen sind, denen jedoch maßgebliche wirtschaftliche Bedeutung zukommt.
OGH 25. 1. 2006, 9 ObA 139/05i