Zwei jüngst ergangene Entscheidungen des OGH befassen sich mit der sozialen Gestaltungspflicht des Arbeitgebers vor Ausspruch einer Kündigung. Besonders bei Kündigung von älteren Arbeitnehmern wird im Falle einer Kündigungsanfechtung wegen Sozialwidrigkeit besonders darauf geachtet, ob der Arbeitgeber seiner sozialen Gestaltungspflicht nachgekommen ist.
OGH 24. 10. 2005, 9 ObA 143/05b und OGH 8. 9. 2005, 8 ObA 51/05s