Die Anzahl an Arbeitnehmern, die zumindest einen Teil ihrer Arbeitsleistung von zu Hause aus erledigen (Teleworker), ist ständig im Ansteigen. Der Verwaltungsgerichtshof musste im Jänner 2006 darüber entscheiden, ob die als Mietzahlungen bezeichneten Zuwendungen an die Arbeitnehmerin für das Arbeitszimmer, in dem sie für den Arbeitgeber tätig ist, als Arbeitslohn oder als Einnahmen aus einer Vermietung zu qualifizieren sind.