Im aktuellen Fall war fraglich, ob eine vereinbarte Überstundenpauschale im gleichen Ausmaß erhöht werden muss, in dem der Kollektivvertrag eine Anhebung des Grundgehaltes vorsieht.
VwGH 21. 12. 2005, 2004/08/0228
Ausgangsfall
Der Arbeitgeber vereinbarte mit den Arbeitnehmern die pauschale Abgeltung von Überstunden. Während das Grundgehalt entsprechend den kollektivvertraglichen Vorgaben angehoben wurde, passte man die Überstundenpauschalen jahrelang der Höhe nach nicht an.