Sie bilden Ihre Mitarbeiter gut aus und Ihre Konkurrenz weiß das. Sie sichern sich durch Konkurrenzklausel, Ausbildungskostenrückersatz und Konventionalstrafe ab - auch das ist Ihren Mitbewerbern bekannt. Dennoch werben diese Ihre Arbeitnehmer ab und um ihnen die Entscheidung für einen Wechsel zu erleichtern, übernehmen die Mitbewerber die anfallenden Kosten (Konventionalstrafe etc) - dürfen sie das? Wie sind diese Zahlungen abgabenrechtlich beim Mitbewerber abzurechnen? Der Fall aus der Praxis beantwortet diese Fragen.