Aus einem aktuellen Erkenntnis des VwGH zur abgabenrechtlichen Behandlung der Schmutzzulage lassen sich wichtige allgemeine Grundsätze zur Beurteilung der Steuer- und Beitragsfreiheit von SEG-Zulagen ableiten.
VwGH 14. 9. 2005, 2003/08/0266
Sachverhalt
Mitglieder eines seismischen Messtrupps arbeiten bei jedem Wetter und in jeder Landschaft. Dies bewirkt eine Verschmutzung des Arbeitnehmers und seiner Kleidung. Der VwGH versagte dennoch die Abgabenfreiheit der Schmutzzulage, weil aufgrund der vorgelegten Nachweise nicht belegt werden konnte, dass die Arbeiten überwiegend unter Umständen erfolgten, die eine zwangsläufig, erhebliche Verschmutzung zur Folge haben.