Was gilt nun laut OGH? Im Vorjahr beantworteten die Richter (OGH 2. 2. 2005, 9 ObA 2/05t ) die Frage, ob ein Arbeitnehmer während einer längeren Kündigungsfrist Urlaubstage konsumieren muss, mit JA. In dem nachfolgend dargestellten Urteil (OGH 16. 12. 2005, 9 ObA 144/05z) kommt scheinbar die Kehrtwendung.