Das AlVG enthält keine dem ASVG vergleichbare Regelung zur Formalversicherung. Fehlt daher das Merkmal einer Beschäftigung als Dienstnehmer, kann zwar in der Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung eine Formalversicherung begründet werden, nicht aber in der Arbeitslosenversicherung.
VwGH 17. 10. 2004, 2002/08/0068