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Keine Arbeitslosenversicherung durch bloße Formalversicherung

RechtsprechungPVP 2005, 18 Heft 9 v. 20.9.2005

Das AlVG enthält keine dem ASVG vergleichbare Regelung zur Formalversicherung. Fehlt daher das Merkmal einer Beschäftigung als Dienstnehmer, kann zwar in der Kranken-, Unfall-, Pensionsversicherung eine Formalversicherung begründet werden, nicht aber in der Arbeitslosenversicherung.

VwGH 17. 10. 2004, 2002/08/0068

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