Die Übertragung des beim bisherigen Arbeitgeber bestehenden Urlaubs bei Beendigung des Dienstverhältnisses auf den neuen Arbeitgeber anstelle der Zahlung einer Urlaubsersatzleistung ist in der Regel zulässig, sofern der Arbeitnehmer dadurch nicht schlechter gestellt wird. In diesem Fall fällt daher keine SV-pflichtige Urlaubsersatzleistung an.
VwGH 23. 2. 2005, 2001/08/0213