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Kein steuerbegünstigtes Kilometergeld bei über 30.000 jährlich gefahrenen Kilometern

RechtsprechungPVP 2005, 18 Heft 7 v. 20.7.2005

Da das amtliche Kilometergeld mit Ansteigen der Kilometerzahl (ab etwa 30.000 km jährlich) immer mehr von den tatsächlichen Kosten abweicht, dürfen bei sehr hoher Kilometerleistung nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen steuerfrei ausbezahlt werden.

VwGH 19. 5. 2005, 2001/15/0088

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