Lehnt der Arbeitnehmer nach erfolgter Kündigung das Angebot des Arbeitgebers ab, während der Kündigungsfrist in Urlaub zu gehen, obwohl ihm der Verbrauch zumindest eines Teils des offenen Urlaubs zumutbar wäre, kann er keinesfalls eine Urlaubsersatzleistung für die gesamten noch offenen Urlaubstage verlangen.
OGH 2. 2. 2005, 9 ObA 2/05t