Übt ein Dienstnehmer zwar einen Teil seiner Tätigkeiten im Ausland aus, arbeitet er am inländischen Betriebsstandort des Dienstgebers aber zumindest einmal wöchentlich und tritt er seine Auslandsreisen überwiegend von diesem aus an, unterliegt die Beschäftigung der österreichischen Sozialversicherung.
VwGH 15. 3. 2005, 2001/08/0096