Sieht ein Kollektivvertrag Urlaubs- und Weihnachtsgeld jeweils in der Höhe eines laufenden Monatsentgelts vor und enthält er keine abschließende Regelung über die Aliquotierung von Sonderzahlungen, führen entgeltfreie Krankenstände im Jahr vor der Fälligkeit der jeweiligen Sonderzahlung zur Kürzung der Sonderzahlung (= in Höhe eines Durchschnittsentgelts) und damit auch zu einer verminderten Beitragspflicht.
VwGH 4. 8. 2004, 2001/08/0154