Auch wenn ein Dienstgeber (konkret: eine GmbH) zu einem Konzern gehört, kommt es für den Zuschuss der AUVA zum Krankenentgelt nicht auf die Dienstnehmerzahl im Konzern, sondern auf jene beim einzelnen Dienstgeber an.
VwGH 26. 1. 2005, 2004/08/0139
Auch wenn ein Dienstgeber (konkret: eine GmbH) zu einem Konzern gehört, kommt es für den Zuschuss der AUVA zum Krankenentgelt nicht auf die Dienstnehmerzahl im Konzern, sondern auf jene beim einzelnen Dienstgeber an.
VwGH 26. 1. 2005, 2004/08/0139