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Keine Berücksichtigung der Konzernzugehörigkeit bei AUVA-Zuschuss zum Krankenentgelt

RechtsprechungPVP 2005, 21 Heft 5 v. 20.5.2005

Auch wenn ein Dienstgeber (konkret: eine GmbH) zu einem Konzern gehört, kommt es für den Zuschuss der AUVA zum Krankenentgelt nicht auf die Dienstnehmerzahl im Konzern, sondern auf jene beim einzelnen Dienstgeber an.

VwGH 26. 1. 2005, 2004/08/0139

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