Ob ein an der GmbH wesentlich (dh über 25 %) beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer DB-pflichtig ist, hängt entscheidend von der Eingliederung in den betrieblichen Organismus des Unternehmens ab.
VwGH 10. 11. 2004, 2003/13/0018
Ob ein an der GmbH wesentlich (dh über 25 %) beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer DB-pflichtig ist, hängt entscheidend von der Eingliederung in den betrieblichen Organismus des Unternehmens ab.
VwGH 10. 11. 2004, 2003/13/0018