Wird ein „neuer Selbstständiger“ innerhalb des EWR-Bereichs ins Ausland entsendet, hat dieser die Ausstellung des Entsendeformulars E 101 bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zu beantragen. (Info der SVA).
Entsendung eines „neuen Selbstständigen“
Die zunehmende Internationalisierung der Arbeitswelt führt immer häufiger dazu, dass auch atypisch Beschäftigte (zB „neue Selbstständige“) ins Ausland entsendet werden.