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Entgeltfortzahlung an Feiertagen während Krankenstand

Für die PraxisPVP 2005, 9 Heft 4 v. 20.4.2005

Fällt ein Feiertag in einen Krankenstand, darf dieser Tag nicht vom Krankenstandskontingent abgezogen werden. Für einen Feiertag während der 50%igen Entgeltfortzahlung gebührt auch das Feiertagsentgelt nur in Höhe von 50 % (Info der NÖGKK).

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