Die neue Frist für die Anmeldung bei der Gebietskrankenkasse (Anmeldung spätestens am Tag des Beschäftigungsbeginns) ist - entgegen zahlreichen Berichten in der Tagespresse - noch nicht in Kraft getreten, sondern an eine erst künftig zu erlassende Verordnung des Sozialministeriums geknüpft. Welche vorbereitenden organisatorischen Maßnahmen in den Unternehmen aber jetzt schon sinnvoll sind, wird in diesem Artikel näher dargestellt.