Wurde ein Dienstvertrag von dem für den gesamten Konzern zuständigen Personalleiter unterschrieben und besteht Unklarheit darüber, welche Gesellschaft des Konzerns als Arbeitgeber zu betrachten ist, ist zu prüfen, worauf der Arbeitnehmer aus objektiver Sicht vertrauen darf. Dabei ist insbesondere entscheidend, welcher Gesellschaft laut Dienstvertrag die Arbeitgeberfunktion zukommt und welche Gesellschaft bei der Abwicklung des Dienstverhältnisses tatsächlich die wesentlichen Arbeitgeberrechte und -pflichten wahrgenommen hat.