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Entgeltfortzahlung nach Entbindung

Für die PraxisPVP 2005, 15 Heft 2 v. 20.2.2005

Hat eine schwangere Angestellte bei aufrechtem Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Wochengeld, steht ihr nach der Entbindung für 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu.

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