Hat eine schwangere Angestellte bei aufrechtem Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Wochengeld, steht ihr nach der Entbindung für 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu.
Hat eine schwangere Angestellte bei aufrechtem Arbeitsverhältnis keinen Anspruch auf Wochengeld, steht ihr nach der Entbindung für 6 Wochen ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu.