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Höchstwert beim Kfz-Sachbezug

Für die PraxisPVP 2005, 9 Heft 2 v. 20.2.2005

Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2005 wurde die Höchstgrenze für den Sachbezug bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges von € 510,- auf € 600,- pro Monat angehoben. Diese Anhebung gilt auch für Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber vor dem Jahr 2005 angeschafft und überlassen wurden.

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