Mit Wirksamkeit ab 1. 1. 2005 wurde die Höchstgrenze für den Sachbezug bei Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Kraftfahrzeuges von € 510,- auf € 600,- pro Monat angehoben. Diese Anhebung gilt auch für Fahrzeuge, die vom Arbeitgeber vor dem Jahr 2005 angeschafft und überlassen wurden.