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Dienstgeberabgabe bleibt erhalten

Für die PraxisPVP 2005, 8 Heft 2 v. 20.2.2005

Der Verfassungsgerichtshof hat die (seit 1. 6. 2003 geltende) pauschalierte Abgabe für geringfügig Beschäftigte (16,4 %) unlängst als verfassungskonform beurteilt und deren Aufhebung daher abgelehnt. Die Dienstgeberabgabe bleibt der Personalverrechnung somit weiterhin erhalten.

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