Der Verfassungsgerichtshof hat die (seit 1. 6. 2003 geltende) pauschalierte Abgabe für geringfügig Beschäftigte (16,4 %) unlängst als verfassungskonform beurteilt und deren Aufhebung daher abgelehnt. Die Dienstgeberabgabe bleibt der Personalverrechnung somit weiterhin erhalten.