Wird im Zuge der Gewährung einer Elternteilzeit eine Ersatzarbeitskraft eingestellt, gibt es dafür unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen. Für Kleinunternehmen (bis 20 Beschäftigte) ist gesetzlich eine Förderung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH vorgesehen. Seit kurzem stellt das Arbeitsmarktservice für alle Unternehmen eine Förderung zur Verfügung, wenn als Ersatzkraft eine seit mindestens 1 Monat beschäftigungslose Person eingestellt wird.