Erkrankt ein Arbeitnehmer noch vor Antritt eines schon vereinbarten Urlaubs, stellt dies einen wichtigen Grund zum Rücktritt von der Urlaubsvereinbarung dar. Ein derartiger Rücktritt kann formlos durch die Bekanntgabe des Krankenstandes erklärt werden.
OLG Wien 6. 6. 2005, 9 Ra 29/05h