Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (zB Weihnachtsfeier) ist pro Arbeitnehmer bis zu einem Betrag von höchstens € 365,- jährlich abgabenfrei. Für empfangene Sachzuwendungen (zB Weihnachtsgeschenke) können zusätzlich € 186,- jährlich abgabenfrei bleiben. Beide Abgabenbefreiungen sind als Freibetrag und nicht als Freigrenze anzusehen.