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Abfertigungsanspruch bei Tätigkeit für verschiedene Konzernunternehmen

RechtsprechungPVP 2005, 11 Heft 12 v. 20.12.2005

Die bei anderen Unternehmen desselben Konzerns zurückgelegten Dienstzeiten zählen für die gesetzliche Abfertigung nur dann mit, wenn sie aufgrund einer Vereinbarung als Vordienstzeiten anzurechnen sind.

OGH 29. 6. 2005, 9 ObA 25/05z

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