Schließen zwei Dienstverhältnisse zum selben Arbeitgeber unmittelbar aneinander an, können auch zwei Abfertigungsansprüche entstehen, deren Gesamtausmaß nicht mit 12 Monatsentgelten begrenzt ist. Wird daher ein Dienstverhältnis nach 32 Dienstjahren vom Arbeitgeber aufgekündigt und am nächsten Tag ein neues Teilzeit-Dienstverhältnis begonnen, das erneut über 6 Jahre läuft, kann für das zweite Dienstverhältnis trotz der Auszahlung einer Abfertigung in Höhe von 12 Monatsentgelten anlässlich der Beendigung des ersten Dienstverhältnisses ein weiterer Abfertigungsanspruch entstehen.