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Höhe des IESG-Zuschlages laut VfGH gesetzwidrig

RechtsprechungPVP 2005, 8 Heft 11 v. 20.11.2005

Die Beibehaltung der IESG-Zuschlagshöhe von 0,7 % ist seit dem Jahr 2000 gesetzwidrig.Rückerstattungsanträge, die bei der GKK erst nach Veröffentlichung des VfGH-Prüfungsbeschlusses (7. 4. 2005) gestellt wurden, kommen nicht in den Genuss der Aufhebung des zu hohen IESG-Zuschlages.

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