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Schülerunfallversicherung bei Schnupperlehre

Neue Gesetze und ErlässePVP 2005, 7 Heft 11 v. 20.11.2005

Schüler, die eine außerschulische Schnupperlehre absolvieren, sind seit 1. 7. 2005 ebenfalls durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung geschützt.

Erweiterung der Schülerunfallversicherung

Durch eine Gesetzesnovelle zum ASVG (BGBl I 2005/71, ausgegeben am 5. 7. 2005) wurde die gesetzliche Schülerunfallversicherung auf Tage der außerschulischen individuellen Berufsorientierung ("Schnupperlehre!) erweitert.

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