Schüler, die eine außerschulische Schnupperlehre absolvieren, sind seit 1. 7. 2005 ebenfalls durch die gesetzliche Schülerunfallversicherung geschützt.
Erweiterung der Schülerunfallversicherung
Durch eine Gesetzesnovelle zum ASVG (BGBl I 2005/71, ausgegeben am 5. 7. 2005) wurde die gesetzliche Schülerunfallversicherung auf Tage der außerschulischen individuellen Berufsorientierung ("Schnupperlehre!) erweitert.