Die Familienhospizkarenz (Sterbebegleitung naher Angehöriger und Begleitung schwerst erkrankter Kinder) wird durch eine von der Bundesregierung bereits beschlossene Gesetzesnovelle ab 2006 erweitert.
Was ändert sich bei der Familienhospizkarenz?
Die vom Ministerrat bereits beschlossene Gesetzesnovelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)1) sieht folgende Änderungen vor: