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Neues zur Familienhospizkarenz

Neue Gesetze und ErlässePVP 2005, 5 Heft 11 v. 20.11.2005

Die Familienhospizkarenz (Sterbebegleitung naher Angehöriger und Begleitung schwerst erkrankter Kinder) wird durch eine von der Bundesregierung bereits beschlossene Gesetzesnovelle ab 2006 erweitert.

Was ändert sich bei der Familienhospizkarenz?

Die vom Ministerrat bereits beschlossene Gesetzesnovelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)1)1)Regierungsvorlage 18. 10. 2005, 1122 BlgNR 22. GP. sieht folgende Änderungen vor:

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