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Neues zur Familienhospizkarenz

Neue Gesetze und ErlässePVP 2005, 5 Heft 11 v. 20.11.2005

Die Familienhospizkarenz (Sterbebegleitung naher Angehöriger und Begleitung schwerst erkrankter Kinder) wird durch eine von der Bundesregierung bereits beschlossene Gesetzesnovelle ab 2006 erweitert.

​​Was ändert sich bei der Familienhospizkarenz?

Die vom Ministerrat bereits beschlossene Gesetzesnovelle zum Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)1)1)Regierungsvorlage 18. 10. 2005, 1122 BlgNR 22. GP. sieht folgende Änderungen vor:

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