Mit 28. 10. 2005 ist die Anhebung des amtlichen Kilometergeldes in Kraft getreten. Ob sich auch der Anspruch des Arbeitnehmers auf Kilometergeld erhöht, hängt von der jeweiligen arbeitsrechtlichen Regelung (zB Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag) ab.