Eine ärztliche Krankenstandsbestätigung schafft nur eine widerlegliche Vermutung dafür, dass der Arbeitnehmer tatsächlich durch Krankheit an seiner Dienstleistung verhindert war. Es steht dem Arbeitgeber das Recht zu, den Beweis anzutreten, dass der Arbeitnehmer trotz Vorlage einer Arztbestätigung arbeitsfähig war und davon Kenntnis hatte oder nach den Umständen des Falles offenbar haben musste.
OLG Wien 27. 10. 2004, 7 Ra 154/04z