vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Bloßes Misslingen der Arbeit kein Entlassungsgrund

RechtsprechungPVP 2005, 11 Heft 10 v. 20.10.2005

Das Unterlaufen von 3 Fehlern eines Hilfsarbeiters rechtfertigt keine Entlassung wegen beharrlicher Pflichtverletzung, wenn der Arbeitnehmer weitere übertragene Arbeiten ordnungsgemäß durchgeführt hat. Eine Haftungsmäßigung auf 1/3 des durch die Fehler verursachten Schadens ist angemessen.

OGH 29. 6. 2005, 9 ObA 93/05z

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!