Umsatzprovisionen sind ein typischerweise variabler leistungsbezogener Gehaltsbestandteil und anders als regelmäßig gewährte Zulagen grundsätzlich nicht in die Berechnungsgrundlage der Sonderzahlungen nach dem Kollektivvertrag für Handelsangestellte einzubeziehen.
VwGH 16. 6. 2004, 2002/08/0095