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Bonus bei Wiedereinstellung

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 10 Heft 8 v. 20.8.2004

Ein Bonus (Entfall des DG-Anteils zur Arbeitslosenversicherung) steht bei Wiedereinstellung eines bereits früher beschäftigten Dienstnehmers nur dann zu, wenn entweder

vor Vollendung des 50. Lebensjahres oder in den letzten 3 Jahren vor der Wiedereinstellung

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