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Dienstzettel für freie Dienstnehmer

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 8 Heft 8 v. 20.8.2004

Für freie Dienstnehmer im Sinne des ASVG, die ab 1. 8. 2004 neu beschäftigt werden, ist ein Dienstzettel auszustellen, sofern die Beschäftigung länger als 1 Monat dauert.

Dienstzettelpflicht bei freien Dienstnehmern

Die bisher bloß bei echten Dienstnehmern bestehende Pflicht des Dienstgebers zur Ausstellung eines Dienstzettels wird auf freie Dienstnehmer ausgedehnt:

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