Für freie Dienstnehmer im Sinne des ASVG, die ab 1. 8. 2004 neu beschäftigt werden, ist ein Dienstzettel auszustellen, sofern die Beschäftigung länger als 1 Monat dauert.
Dienstzettelpflicht bei freien Dienstnehmern
Die bisher bloß bei echten Dienstnehmern bestehende Pflicht des Dienstgebers zur Ausstellung eines Dienstzettels wird auf freie Dienstnehmer ausgedehnt: