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Das neue Gleichbehandlungsgesetz

Neue Gesetze und ErlässePVP 2004, 4 Heft 8 v. 20.8.2004

Seit 1. 7. 2004 gilt ein neues Gleichbehandlungsgesetz, das für die Betriebe wesentliche Verschärfungen mit sich bringt. Neu ist insbesondere das ausdrückliche Verbot von Diskriminierungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Ausrichtung.

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