Seit 1. 7. 2004 gilt ein neues Gleichbehandlungsgesetz, das für die Betriebe wesentliche Verschärfungen mit sich bringt. Neu ist insbesondere das ausdrückliche Verbot von Diskriminierungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Weltanschauung, Alter und sexueller Ausrichtung.